Die Firmen, die die stärksten KI-Systeme bauen, warnen selbst davor, die Kontrolle über sie zu verlieren. Für diesen Fall braucht jedes Land jemanden, der zuständig ist: eine Stelle, die prüft, eingreift und bei der man sich beschweren kann. Österreich hat diese Stelle bis heute nicht, 14 Monate nach Ablauf der EU-Frist. Wir verlangen, dass sich jetzt jemand zuständig erklärt. Hier steht, was wir dafür eingereicht haben, und darunter zwei Vorlagen, mit denen du selbst Druck machen kannst.
Warum das keine Formsache ist
Was passieren kann. Dokumentiert sind KI-Agenten, die Menschen täuschen, Datenbanken gegen Anweisung löschen und in Behördensysteme eindringen. Die Vorfälle
Was fehlt. Passiert das in Österreich, ist niemand zuständig. Keine Aufsicht, kein Beschwerdeweg, keine Sanktion. Wer eine Gefahr meldet, erreicht niemanden.
Was wir verlangen. Eine zuständige Stelle, so schnell wie möglich. Die Verfahren unten sind ein Weg dorthin. Andere laufen parallel: der Aufruf, die Schreiben an Parlamente in Österreich, Deutschland, der Schweiz und der EU, die Anregung eines Krisenstabs.
Österreich · Volksanwaltschaft
Prüfung eines Missstands in der Verwaltung
Eingereicht
9. September 2026
Stand
Die Volksanwaltschaft hat am 28. September 2026 das Bundeskanzleramt um Aufklärung ersucht. Geschäftszahl 2026-0.782.410.
Was wir verlangen
Klären, warum keine Behörde benannt ist und wer zuständig ist.
Als Nächstes
Das Bundeskanzleramt antwortet der Volksanwaltschaft, dann werden wir benachrichtigt. Die Volksanwaltschaft kann Missstände feststellen, aber nichts anordnen.
Die Kommission soll prüfen, ob Österreich gegen Art. 28 und 70 der KI-Verordnung verstößt, die Benennung einfordern und wenn nötig ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten (Art. 258 AEUV).
Als Nächstes
Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen, in der Regel binnen 15 Arbeitstagen. Die Entscheidung, ob ein Verfahren eingeleitet wird, soll binnen eines Jahres fallen.
Die Kommission soll die Beschwerde vorrangig behandeln, offenlegen, welche Länder noch säumig sind, und eine Stellungnahme Österreichs einholen. Der Ausschuss soll die Sache öffentlich behandeln.
Als Nächstes
Der Ausschuss prüft, ob die Petition zulässig ist. Dann erscheint eine Zusammenfassung auf dem Petitionsportal, und jeder EU-Bürger kann sie mit einem Klick unterstützen.
Sag mir Bescheid, sobald ich unterstützen kann
Wir schreiben dir einmal, wenn die Petition online ist. Sonst nichts.
Vorlage 1 · für Bürger in der EU
Dein Land hat auch keine Behörde benannt?
Laut Liste der Kommission (Stand 7. September 2026) fehlt die Behörde nicht nur in Österreich, sondern auch in Belgien, Bulgarien, Kroatien, Ungarn und der Slowakei. Bei weiteren Ländern ist die Benennung laut Liste noch nicht endgültig beschlossen. Jeder Bürger kann bei der Kommission Beschwerde einreichen: kostenlos, ohne Anwalt, in jeder Amtssprache der EU.
Füge den Text einKopiere die Vorlage und ersetze die Stellen in eckigen Klammern.
Hänge einen Beleg anEin Screenshot der Liste genügt. Schreib uns danach kurz an contact@ASIresilience.org, wir zählen mit.
Beschwerde: [LAND] hat die nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) vorgeschriebenen Behörden nicht benannt
1. Verletzte Vorschriften
Art. 28 Abs. 1 und Art. 70 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2024/1689. Jeder Mitgliedstaat musste bis zum 2. August 2025 mindestens eine Marktüberwachungsbehörde und eine notifizierende Behörde benennen und der Kommission mitteilen.
2. Sachverhalt
In der Liste der Kommission zu den Anlaufstellen der Marktüberwachung nach der KI-Verordnung steht bei [LAND] ein Strich (Seitenstand [DATUM], https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/market-surveillance-authorities-under-ai-act). Eine Benennung ist in [LAND] nach meinem Kenntnisstand nicht veröffentlicht. [Optional: nationale Quelle, zum Beispiel eine Behördenseite oder Zeitungsmeldung.]
3. Folge
Art. 85 gibt jeder natürlichen und juristischen Person das Recht, sich bei der Marktüberwachungsbehörde zu beschweren. In [LAND] hat dieses Recht keinen Adressaten. Pflichten, die seit dem 2. August 2025 gelten, prüft niemand.
4. Warum das dringend ist
Die Entwickler der stärksten KI-Systeme warnen selbst davor, die Kontrolle über sie zu verlieren. Dokumentiert sind bereits KI-Agenten, die Menschen täuschen, Daten gegen Anweisung löschen und in Behördensysteme eindringen. Ohne zuständige Behörde kann in [LAND] niemand solche Vorfälle entgegennehmen, prüfen oder abstellen. Es geht nicht um eine Formalie, sondern darum, dass im Ernstfall jemand zuständig ist.
5. Antrag
Ich bitte die Kommission,
- zu prüfen, ob [LAND] seine Pflichten aus Art. 28 und 70 der Verordnung (EU) 2024/1689 verletzt,
- die Benennung und Mitteilung der Behörden einzufordern und gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV einzuleiten,
- mir das Aktenzeichen mitzuteilen und mich über den Fortgang zu informieren.
Ich erhebe keinen Vorwurf gegen ein Unternehmen. Es geht um den Vollzug einer geltenden Verordnung. Eine gleichartige Beschwerde zu Österreich wurde am 30. September 2026 eingereicht (Formular-ID 96039).
Anlage: Screenshot der Liste der Kommission vom [DATUM].
[Vor- und Nachname]
Du kannst in jeder EU-Amtssprache einreichen. Die Vorlage gibt es hier auf Deutsch; auf Englisch findest du sie auf der englischen Seite.
Vorlage 2 · egal, wo du wohnst
Frag bei deiner Gemeinde nach
Fällt aus, was heute digital gesteuert wird, trifft es zuerst die Gemeinden: Strom, Wasser, Zahlungen, Verwaltung. Frag nach, ob deine Gemeinde darauf vorbereitet ist. Schick die Anfrage an dein Gemeindeamt, an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister, oder an die Stelle, die bei euch für Katastrophen- und Zivilschutz zuständig ist.
Ersetze die KlammernName der Gemeinde, dein Name, deine Anschrift.
Schick sie abPer E-Mail oder Brief. Eine Anfrage als Bürger ist dein gutes Recht.
Teil die AntwortWenn du willst, schick sie uns an contact@ASIresilience.org. Wir veröffentlichen nichts ohne deine Zustimmung.
Betreff: Anfrage: Wie ist [GEMEINDE] auf den Ausfall digital gesteuerter Versorgung vorbereitet?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne in [GEMEINDE]. Immer mehr Abläufe hängen an vernetzten und zunehmend KI-gesteuerten Systemen: Stromnetz, Wasserversorgung, Zahlungsverkehr, Verwaltung. Fallen sie länger aus, durch einen Fehler oder einen Angriff, trifft es zuerst die Gemeinden.
Ich bitte Sie um Auskunft zu vier Fragen:
1. Gibt es für [GEMEINDE] einen Plan für einen Ausfall von Strom, Telefon, Internet und Zahlungsverkehr, der länger als 72 Stunden dauert? Wo kann ich ihn einsehen?
2. Wer ist in der Gemeinde dafür zuständig, und wie erreiche ich diese Stelle, wenn Telefon und Internet nicht funktionieren?
3. Gibt es Anlaufstellen oder Notfalltreffpunkte, und wo sind sie?
4. Wurde bei der Planung berücksichtigt, dass solche Ausfälle heute auch durch fehlerhafte oder angegriffene KI-Systeme ausgelöst werden können?
Ich frage als Bürger, der vorbereitet sein will. Eine kurze Antwort genügt.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
[Anschrift]
Wir sind keine Anwälte. Die Vorlagen sind Formulierungshilfen. Du reichst in deinem eigenen Namen ein.