Zum Buch · Seite 359 · Anmerkung 71 · Abschnitt 6.7.1
Der Bescheid ohne Menschen ist beschlossen
Der Nationalrat hat am 23. September 2026 die Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz beschlossen. Behörden in Österreich dürfen damit Bescheide vollständig automatisiert erlassen. In Kraft ist das Gesetz noch nicht. Der Bundesrat fehlt, die Kundmachung fehlt.
Stand 24.09.2026. Im Nationalrat beschlossen In der Wirklichkeit. Im Bundesrat: keine Behandlung gefunden. Im Bundesgesetzblatt: nicht kundgemacht. Die geltende Fassung des AVG im Rechtsinformationssystem endet mit BGBl. I Nr. 82/2025 und enthält noch keinen § 18a zur vollautomatisierten Erledigung.
Der Weg
Vom Entwurf zum Beschluss
17. März bis 24. April 2026 · Begutachtung
Ministerialentwurf 89/ME. Er enthielt ein Widerspruchsrecht gegen die vollautomatische Erledigung und eine amtswegige Aufhebung binnen sechs Monaten.
17. Juni 2026 · Regierungsvorlage
539 d.B. im Nationalrat eingelangt. Das Widerspruchsrecht ist gestrichen. Die Aufhebungsfrist der Behörde beträgt zwei Monate. Eine Vorgabe zur Prüfung auf Diskriminierung wurde nicht übernommen.
3. September 2026 · ORF
Bericht über die Vorlage mit Warnungen vor einer Verwaltung ohne Menschen: epicenter.works, Richtervereinigung, Klagsverband, Volksanwaltschaft zum AMS-Algorithmus. Das Buch ging mit diesem Stand in Druck.
16. September 2026 · Verfassungsausschuss
Mit den Stimmen der Koalitionsparteien ans Plenum geschickt. Ausschussbericht 611 d.B. Ein Vertagungsantrag wurde nur von FPÖ und Grünen unterstützt und blieb in der Minderheit.
23. September 2026 · Nationalrat
96. Sitzung. Beschlossen mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS. FPÖ und Grüne stimmten dagegen.
Was jetzt gilt, sobald es in Kraft ist
| Punkt | Beschlossene Fassung laut Parlament und Regierung | Was das Buch dazu sagt |
|---|---|---|
| Vollautomatisierte Bescheide | Zulässig in vorab bestimmten, geeigneten Materien. Genannt werden Massenerledigungen: Gebührenbescheide, Steuerverfahren, gleichartige Förderanträge. | Deckt sich. Das Buch: nur standardisierte, klar geregelte Fälle, und wer das entscheidet, steht nicht dabei. |
| Baubescheide | Staatssekretär Pröll: Individuelle Baubescheide seien ausdrücklich nicht gemeint. Das Bundeskanzleramt nennt sie ausgeschlossen. ungeprüft ob das im Gesetzestext selbst steht. | Das Buch nimmt die Baugenehmigung als Beispiel. Trifft die Zusage zu, ist das Beispiel für Österreich zu korrigieren. Der Mechanismus bleibt: du zwei Wochen, die Behörde zwei Monate. |
| Deine Frist | Zwei Wochen für die Vorstellung. Mit der Vorstellung tritt der automatisierte Bescheid außer Kraft, die Behörde muss neu entscheiden. Laut Parlamentskorrespondenz erstellt dann ein Mensch den Bescheid neu. | Deckt sich (§ 57a AVG). Wer die zwei Wochen versäumt, behält den Bescheid der Maschine. |
| Frist der Behörde | Zwei Monate, um einen automatisierten Bescheid aufzuheben oder abzuändern, etwa bei Verdacht auf Fehler in der Automatisierung. | Deckt sich. Die Erläuterungen sprechen von provisorischem Charakter. |
| Widerspruch gegen die Automatik | In den Meldungen zum Beschluss nicht erwähnt. Ein Abänderungsantrag, der es zurückbringt, ist in keiner gelesenen Meldung genannt. | Gestrichen gegenüber dem Ministerialentwurf. Das Schweizer Recht auf Überprüfung durch einen Menschen gibt es in Österreich damit nicht. |
| Sicherungen | Kennzeichnungspflicht für automatisierte Bescheide. Dokumentierte Testphasen, technische Nachvollziehbarkeit, laufende Kontrolle der Rechtmäßigkeit. Behörden können jederzeit eingreifen. | Das Buch: Das Protokoll dokumentiert eine Zustimmung. Über die Prüfung dahinter sagt es nichts. |
| Diskriminierung | Für Chatbots: barrierefrei, dürfen keine Diskriminierung ermöglichen. Eine gesetzliche Prüfpflicht auf Diskriminierung für automatisierte Bescheide ist in den Meldungen nicht genannt. | Nicht übernommen, obwohl das AMS mit seinem Algorithmus dafür schon aufgefallen war. |
| Weitere Teile | Chatbots bei der Antragstellung. „No-Stop-Verfahren“: Leistungen ohne Antrag, etwa Familienbeihilfe. Anonym- und Organstrafverfügungen ohne Erlagschein. | Das Buch: Verfahren, die die Behörde von selbst einleitet. |
Die Stimmen im Plenum
Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP): Man wolle die Verwaltung nicht durch Technik ersetzen, sondern unterstützen. Vollautomatisierte Bescheide nur in vorab bestimmten, geeigneten Bereichen.
FPÖ, Markus Tschank: zu unbestimmt, zu weitreichend und verfassungsrechtlich bedenklich. Es fehle die menschliche Kontrolle.
Grüne: Kein einziges Verfahren werde dadurch effizienter oder schneller. Schon im Ausschuss nannte Süleyman Zorba die zweiwöchige Frist keinen ausreichenden Schutz.
Was offen ist. Wann der Bundesrat das Gesetz behandelt. Wann es im Bundesgesetzblatt steht und in Kraft tritt. Welche Materien per Verordnung für die Vollautomatik freigegeben werden. Ob der Ausschluss der Baubescheide im Gesetzestext steht oder nur in einer Erklärung. Wir tragen jeden Schritt hier nach, mit Datum.
Die Nachbarn
Deutschland: Vollautomatisierter Verwaltungsakt seit 1. Januar 2017 (§ 35a VwVfG), nur wenn ein Fachgesetz ihn erlaubt und weder Ermessen noch Beurteilungsspielraum besteht. Schweiz: Wer eine automatisierte Einzelentscheidung mit Rechtsfolge bekommt, muss informiert werden, kann seinen Standpunkt darlegen und eine Überprüfung durch einen Menschen verlangen (Art. 21 DSG, seit 1. September 2023). Österreich hat dieses Recht aus seinem Entwurf gestrichen.
Parlament Österreich: Gegenstand 539 d.B., XXVIII. GP, parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/I/539, Status „Beschlossen“, Ausschussbericht 611 d.B. (abgerufen 24.09.2026). Parlamentskorrespondenz: KI in der Verwaltung: Verfassungsausschuss schickt AVG-Novelle ins Plenum, 16.09.2026, ots.at OTS_20260916_OTS0209; Nationalrat schafft rechtliche Grundlagen für KI in Verwaltungsverfahren, 23.09.2026, ots.at OTS_20260923_OTS0222. ORF: Nationalrat: KI-Einsatz in Verwaltung vereinfacht, 23.09.2026, orf.at/stories/3443042. Bundeskanzleramt: QR-Code statt Zettelwirtschaft: AVG-Novelle ist durch, 23.09.2026, bundeskanzleramt.gv.at. RIS: AVG 1991, Bundesrecht konsolidiert, abgerufen 24.09.2026. Vorgeschichte: ORF.at, KI-Gesetzesnovelle, Warnung vor Verwaltung ohne Menschen, 3.09.2026; Ministerialentwurf 89/ME (Buch, Anm. 71). Deutschland und Schweiz: Buch, Anm. 72.
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Stand: 24.09.2026 · Genfer Institut für ASI-Resilienz